Nach der ersten Bestimmung zum Abschnitt 34.4 des EBM umfasst eine MRT-Untersuchung die Durchführung von mindestens vier Sequenzen. Ausgenommen hiervon sind MRT-Angiografien.
Der Bewertungsausschuss hat diese Ausnahmeregelung jetzt auch auf MRT-Untersuchungen zur Bestrahlungsplanung übertragen. Da bei einer MRT-Untersuchung zum Zweck der Bestrahlungsplanung nach der Nr. 34460 die Durchführung von vier Sequenzen nicht in jedem Fall erforderlich ist, wurde die erste Bestimmung zum Abschnitt 34.4 dahingehend angepasst.
1. Bestimmung zum Abschnitt 34.4 EBM (MRT) |
„Die MRT-Untersuchung beinhaltet die Durchführung von mindestens 4 Sequenzen. Dies gilt nicht für die Bestrahlungsplanung mittels MRT gemäß Abschnitt 34.4.6 und nicht für MRT-Angiografien des Abschnitts 34.4.7.“ |
Die Änderung hatte der Bewertungsausschuss am 25.09.2023 beschlossen. Sie gilt seit dem 01.10.2023.
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