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PrivatliquidationMRS nach GOÄ abrechnen

31.08.2026Ausgabe 9/20261min. Lesedauer

Frage:„Wie können wir beim Privatpatienten eine Magnetresonanzspektroskopie (MRS) abrechnen?“

Antwort: Die MRS ist in der GOÄ weder exakt abgebildet noch beschrieben. Die Leistung kann mit den in der GOÄ vorhandenen Gebührenpositionen für Magnetresonanztomografien (MRT) abgerechnet werden. Eine Analogbewertung ist nicht erforderlich, da es sich um eine MRT-Leistungsvariante handelt, die mittlerweile breite Anwendung findet. Der im Vergleich zur normalen MRT-Leistung ggf. höhere Aufwand kann ggf. durch einen erhöhten Steigerungssatz kompensiert werden. Für die 3-D-Rekonstruktion ist Nr. 5733 GOÄ („Zuschlag für computergesteuerte Analyse [z. B. Kinetik, 3D-Rekonstruktion]“; 800 Punkte; 46,63 Euro [1,0-fach, nicht steigerungsfähig]) als Zuschlag berechnungsfähig.

Merke

Im überarbeiteten Entwurf zur neuen GOÄ (GOÄ-E 26, Stand 15.07.2026) ist die MR-Spektroskopie mit einer eigenen Gebührenposition enthalten:
Nr. 13399 GOÄ-E 26 (zuvor: Nr. 13395 GOÄ-E 25) ist die Position für die „MRT-Spektroskopie, einschließlich Auswertung“, die mit 596,72 Euro bewertet wird.
Weiterführender Hinweis
  • Informationen zum Stand des Entwurfs der GOÄ-Reform (GOÄ-E 26) bei der Bundesärztekammer online unter tinyurl.com/2v3d32ms

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