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GesetzgebungGOÄ-Reformentwurf überarbeitet

31.08.2026Ausgabe 9/20261min. Lesedauer

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine weiterentwickelte Version des GOÄ-Reformentwurfs vorgelegt. Ausgangspunkt für die Aktualisierung waren Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung von BÄK und PKV-Verband vom 31.07.2026 (siehe tinyurl.com/24fcwwhw).

Wann legt das BMG einen Referentenentwurf vor?

BÄK-Präsident Dr. med. Klaus Reinhardt und PKV-Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther erklärten gemeinsam, dem Verordnungsgeber eine kontinuierlich an den medizinischen Fortschritt angepasste Entwurfsversion für die neue GOÄ zur Verfügung stellen zu wollen. Man begrüße, dass im BMG bereits ein Referentenentwurf für die neue GOÄ vorbereitet wird. Ein Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 01.01.2028 bleibe erreichbar.

Überarbeiteter Entwurf online

Die überarbeitete Version des GOÄ-Reformentwurfs von BÄK und PKV-Verband (Stand: 15.07.2026) umfasst 1.049 Seiten und ist in voller Länge bei der BÄK abrufbar (siehe tinyurl.com/2rx6pd6c). Auch die Anpassungen im Vergleich zur Vorgängerversion sind in einer weiteren Veröffentlichung auf der BÄK-Themenseite erkennbar (siehe tinyurl.com/2v3d32ms).

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