Berufsordnung Erste Kopie der Patientenakte frei
Auf dem 130. Deutschen Ärztetag in Hannover ist u. a. ein Beschluss des Ärzteparlaments zu den Kosten für Kopien der Patientenakte (ggf. auch der radiologischen Bilder) getroffen worden. Es handelt sich um eine Umsetzung in der (Muster-)Berufsordnung.
Beim Ärztetag (12.05. bis 15.05.2026) wurde u. a. die (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) angepasst. Patienten sollen demnach künftig die erste Kopie ihrer Patientenakte unentgeltlich zur Verfügung gestellt bekommen, soweit keine erheblichen therapeutischen Gründe oder Rechte Dritter entgegenstehen. Ausgangspunkt dieser Anpassung ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Art. 15) sowie ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-307/22). In dieser Frage gab es ebenfalls bereits eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, § 630g). Aufgrund des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts sei die bisherige Gebührenregelung nicht mehr haltbar gewesen, wird Wolfgang Miller, Vorsitzender der Ständigen Konferenz und des Ausschusses „(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte“ zitiert. Zugleich stelle die Neuregelung klar, dass der Anspruch auf eine kostenfreie Kopie nur einmal besteht und sich nicht auf beliebig viele Ausfertigungen erstreckt.
- „Erste Kopie der Patientenakte für Patienten kostenlos – BGB ist angepasst“, in RWF Nr. 4/2026
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