Digitalisierung/EBMFristverlängerung für ältere Heilberufsausweise
Ärztinnen und Ärzte dürfen die älteren elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) und Praxisausweise (SMC B) auf Basis der sogenannten RSA-Verschlüsselung noch bis zum 30.06.2026 nutzen. Die Frist wurde damit um ein halbes Jahr verlängert. Das teilte die Gematik am 14.11.2025 mit (siehe iww.de/s14758). Laut KBV, die sich erleichtert zur Fristverlängerung äußerte, habe die Gematik damit auf anhaltende Produktions- und Lieferengpässe der Kartenhersteller reagiert. Diese dürfen nun die bestehenden eHBA bis zum 30.06.2026 nicht sperren. Danach können nur noch eHBA auf Basis der leistungsfähigeren und sichereren ECC-Verschlüsselung eingesetzt werden, um beispielsweise E-Rezepte zu signieren.
Kein Aufschub gilt hingegen für „RSA only“-Konnektoren: Sie müssen zwingend bis zum 31.12.2025 ersetzt werden, sonst besteht ab dem 01.01 2026 kein Zugang mehr zur Telematikinfrastruktur (TI). Als Alternative zum Hardware-Konnektor stehe das TI-Gateway zur Verfügung, so die Gematik.
Auch die Praxisverwaltungssoftware (PVS) und die Module für die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) sind bis zum Jahresende 2025 auf ECC-Verschlüsselung umzustellen. Die PVS-Hersteller stellen dazu Software-Updates bereit. Einige haben das bereits erledigt, andere werden das Update zum Jahresende liefern. Die Gematik empfiehlt, alle betroffenen Komponenten trotz Fristverlängerung zeitnah zu tauschen, da die RSA-Verschlüsselung schrittweise durch das leistungsfähigere und sicherere ECC-Verfahren abgelöst wird.
TI-Umstellung auf ECC-Verschlüsselung – die Fristen |
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