EBM 2025PET/CT bei aggressiven Non-Hodgkin- Lymphomen im EBM
Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.10.2025 PET/CT-Untersuchungen für alle Entitäten des aggressiven Non-Hodgkin-Lymphoms sowie bei Verdacht auf Transformation aus einem follikulären Lymphom in den EBM aufgenommen.
Die Abrechnung erfolgt mit den bereits im EBM enthaltenen Nrn. 34704 bis 34707. PET/CT-Untersuchungen können nun bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen für sämtliche Staging-Untersuchungen künftig zweimal im Behandlungsfall berechnet werden. Bisher waren die PET/CT-Untersuchungen nur für das Initial-Staging und nur einmal im Behandlungsfall mit den Nrn. 34700 bis 34703 berechnungsfähig. Die Sachkosten werden unverändert mit der Pauschale Nr. 40854 abgerechnet. Eine Anpassung der Qualitätssicherungsvereinbarung steht noch aus.
- „PET/CT: Leistungskatalog bei Non-Hodgkin-Lymphomen erweitert“, in RWF Nr. 05/2025
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