EBM 2025Neu seit Oktober 2025: Fraktursonografie bei Kindern nach EBM berechnungsfähig
Mit Wirkung zum 01.10.2025 wird die Fraktursonografie bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten neu in den EBM aufgenommen. Die Abrechnung ist auch für Radiologen möglich und erfolgt mit der neuen Nr. 33053.
Extrabudgetäre Vergütung für zwei Jahre
Die neue EBM-Nr. ist mit 103 Punkten bewertet und die Vergütung erfolgt zunächst für zwei Jahre extrabudgetär mit dem Orientierungswert. Für eine sonografische Stellungskontrolle nach einer konservativ behandelten Fraktur ist die Nr. 33053 nicht berechnungsfähig.
Neu seit dem 01.10.2025: EBM-Nr. 33053 | |
Leistungslegende | Honorar* |
Fraktursonografie bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten gemäß Nr. 43 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses; einmal im Behandlungsfall | 103 Punkte (12,77 Euro) |
* Orientierungspunktwert 2025: 12,3934 Cent
Abrechnungsvoraussetzungen
Für die Berechnung der Fraktursonografie ist eine Genehmigung der KV nach der Ultraschallvereinbarung erforderlich. Da diese noch angepasst werden muss, können Genehmigungen zur Abrechnung der Nr. 33053 übergangsweise bis zum Inkrafttreten der angepassten Vereinbarung bereits erteilt werden, wenn die fachlichen Vorgaben des G-BA in seinem Beschluss erfüllt sind. Dazu gehören Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung und Befundung der Sonografie von Frakturen der langen Röhrenknochen der oberen Extremitäten. Diese können auch durch die Teilnahme an einer strukturierten Fortbildung über mindestens sechs Stunden nachgewiesen werden. Interessierte Ärzte wenden sich für weitere Einzelheiten an ihre KV.
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte mit Beschluss vom 17.10.2024 die Anlage 1 (Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden) der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-Richtlinie) um eine Nummer 43 „Fraktursonografie bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten“ ergänzt. Mit der Aufnahme dieser Leistung in den EBM hat der Bewertungsausschuss diesen bereits am 21.01.2025 in Kraft getretenen Beschluss umgesetzt.
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