Mammographie-ScreeningMerkblatt und Einladungsschreiben überarbeitet
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Merkblatt und das Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening im Rahmen der sogenannten Krebsfrüherkennungs-Richtlinie überarbeitet.
Die Änderungen im Überblick
Das neu gefasste Merkblatt ist ab sofort verfügbar und beinhaltet unverändert die wesentlichen Informationen zum generellen Ablauf des Screenings. Geändert ist die Beschreibung bestehender Widerspruchsrechte und des Umgangs mit den im Programm erhobenen Daten.
Die Informationen zu wesentlichen Vor- und Nachteilen des Screenings wurden auf Basis einer Recherche und Bewertung von systematischen Übersichten und den Ergebnissen des deutschen Mammographie-Programms aktualisiert.
Zudem werden die eingeladenen Frauen nun ausdrücklich auf ihr gesetzlich verankertes Recht auf eine mündliche ärztliche Aufklärung aufmerksam gemacht. Ein Termin für die ärztliche Aufklärung soll künftig in der zuständigen Zentralen Stelle vereinbart werden können.
Einladungsschreiben ab 1. Juli
Das in diesem Sinne ebenfalls überarbeitete Einladungsschreiben wird ab dem 1. Juli 2016 verwendet.
- Sie finden die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie mit dem neuen Merkblatt zum Mammographie-Screening auf der Website des G-BA unter http://www.iww.de/sl1763 und hier.
(ID:43820254)
Sie möchten gerne kostenfrei weiterlesen?
Sie sind neu auf rwf-online.de?
Dann registrieren Sie sich bitte einmalig für das Radiologen WirtschaftsForum, um alle Beiträge kostenfrei in voller Länge lesen zu können.
RegistrierungSie sind bereits Leser des Radiologen WirtschaftsForum?
Super! Dann geben Sie bitte einfach Ihre E-Mail-Adresse an.