Da sich die Versorgungssituation mit 99m-Technetium für Knochenszintigraphien nicht wesentlich geändert hat, haben KBV und Krankenkassen die Übergangsregelung zur Durchführung von PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid bis zum 30. Juni 2010 verlängert. PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid können erfolgen,
Voraussetzung für die Durchführung derartiger Untersuchungen ist das Vorliegen aller rechtlichen Voraussetzungen durch die zuständigen Genehmigungsbehörden.
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