Frage: „Im Rahmen einer Notfallbehandlung wurde in unserer radiologischen Abteilung eine CT-Untersuchung am Krankenhaus an einem GKV-Patienten durchgeführt, der anschließend am selben Tag stationär in diesem Krankenhaus aufgenommen wurde. Ist die ambulante Leistung des Notfall-CT als kassenärztliche Leistung von uns berechnungsfähig?“
Antwort: Sie können eine notfallmäßige CT-Untersuchung – gegebenenfalls aber auch eine CT-Untersuchung aus anderen, nicht notfallmäßigen Gründen – vor der stationären Aufnahme eines Patienten als ambulante Leistung nach dem EBM berechnen. Es kann sich ja zum Beispiel aus der CT-Untersuchung die Notwendigkeit zur stationären Behandlung ergeben. Allerdings sollten Sie in diesen Fällen die Uhrzeit der CT-Untersuchung exakt dokumentieren, um so im Zweifelsfall belegen zu können, dass die CT-Untersuchung vor der stationären Aufnahme erfolgte.
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