Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat per Verordnung neue, monatliche Pauschalen als Ausgleich für die Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) festgelegt, die bereits seit dem 01.07.2023 gelten.
Die Vertragsarztpraxen erhalten monatlich eine Pauschale für Ausstattungs- und Betriebskosten. Die KBV kritisiert dabei fehlende Übergangsregelungen sowie die überproportional hohen Kürzungen dieser Pauschalen, wenn vorgeschriebene TI-Anwendungen in einer Arztpraxis nicht umgesetzt sind. Fehlt eine einzige TI-Anwendung, wird eine 50-prozentige Kürzung vorgenommen. Beim Fehlen von zwei oder mehr TI-Anwendungen entfällt die Pauschale vollständig!
Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt unverändert über die KVen (weitere Details zur Höhe und zu den Voraussetzungen der neuen TI-Pauschalen siehe Tabelle oder bei der KBV online unter iww.de/s8323).
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