von Prof. Günter Stephan, ehem. Hochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Baden-Württemberg, Kehl, stephan@hs-kehl.de
Wegen des Kostendrucks hinsichtlich medizinischer Behandlungen kommen verstärkt betriebswirtschaftliche Instrumente zur Anwendung. Diese können zu einer Verbesserung der Effizienz und der Effektivität der Praxisabläufe beitragen. Ein Fokus liegt dabei auf der Einführung von Kosten- und Leistungsrechnungen. Gesundheitseinrichtungen wie z. B. Radiologiepraxen sind – wenn überhaupt – meist von der Vollkostenrechnung geprägt. Es wird jedoch oft übersehen, dass die herkömmliche Vollkostenrechnung mit Mängeln behaftet sein kann. Möglicherweise ist die Teilkostenrechnung ein geeignetes Kostenrechnungssystem für gößere Radiologiepraxen.
Bei der Teilkostenrechnung werden vorübergehend nur Teile der Kosten berücksichtigt. Dies sind die variablen Kosten, die von der Beschäftigung/Auslastung abhängen. Deshalb ist eine Aufteilung der Kosten innerhalb der Praxis in
Die Vollkostenrechnung verzichtet hingegen auf eine solche Aufteilung. Die Deckungsbeitragsrechnung stellt eine Anwendung der sog. Teilkostenrechnung dar.
Die fixen Kosten als Kosten der Betriebsbereitschaft können zumindest kurzfristig nicht beeinflusst werden können. Sie fallen auch an, wenn keine Leistungen erbracht werden, d. h., wenn keine Patienten behandelt werden. Variable Kosten entstehen im Gegensatz dazu erst bei der Behandlung eines Patienten. Aus diesem Grund bleiben die fixen Kosten bei der Deckungsbeitragsrechnung vorerst unberücksichtigt.
Auf der anderen Seite werden bei der Deckungsbeitragsrechnung die Erlöse berücksichtigt. Von den Erlösen werden die variablen Kosten abgezogen, um zu ermitteln, ob die Differenz die fixen Kosten deckt. Diese Differenz wird als Deckungsbeitrag (häufig mit DB abgekürzt) bezeichnet.
Beispiel 1 |
|
Erlös pro Schädeluntersuchung via MRT |
600 Euro |
– variable Kosten dieser Untersuchung (z. B. Energie, Kontrastmittel etc.) |
– 150 Euro |
= Deckungsbeitrag |
= 450 Euro |
Jede Schädeluntersuchung aus dem Beispiel erbringt einen Deckungsbeitrag in Höhe von 450 Euro.
Diese Grundformel wird von der Betriebswirtschaftslehre (BWL) auch als einstufige Deckungsbeitragsrechnung bezeichnet (in den USA: Direct Costing). Die fixen Kosten bleiben als Block zunächst stehen. Nach dem Abzug der variablen Kosten von den Erlösen sieht man, was zur Abdeckung der fixen Kosten von den Erlösen übrig bleibt. Deshalb wird diese Differenz auch als Deckungsbeitrag bezeichnet.
Merke |
Bei einer Deckungsbeitragsrechnung ist also die Teilkostenrechnung um eine Erlösbetrachtung erweitert worden. In der Praxis werden die beiden Begriffe Deckungsbeitragsrechnung und Teilkostenrechnung nicht streng voneinander getrennt, oft sogar synonym verwendet. |
Die Vollkostenrechnung hat schwerwiegende Nachteile. Sie teilt die Kosten nicht in fixe und variable Bestandteile auf, sondern verrechnet die Gesamtkosten auf die Leistungen/Kostenträger; d. h., auch die fixen Kosten werden auf die Leistungen/Kostenträger verrechnet.
Eine verursachungsgerechte Verteilung ist deshalb nicht möglich, da die fixen Kosten nicht durch die einzelnen Kostenträger/Leistungen verursacht werden. Sie entstehen auch, wenn in der Praxis keine Patienten behandelt werden. Kostenträger werden also mit Kosten belastet, die nicht von ihnen verursacht sind. Die Vollkostenrechnung ist in der Privatwirtschaft für Vollbeschäftigung konzipiert. Nur dann werden alle Kosten (fixe und variable) gedeckt.
Die Deckungsbeitragsrechnung kann sowohl
Beispiel 2 |
||||
Röntgen |
MRT |
Nuklearmedizin |
Summe |
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Erlöse im Jahr 2022 |
850.000 |
1.250.000 |
550.000 |
2.650.000 |
– variable Kosten |
– 350.000 |
– 450.000 |
– 200.000 |
– 1.000.000 |
= Deckungsbeitrag |
= 500.000 |
= 800.000 |
= 350.000 |
= 1.650.000 |
In Beispiel 2 erzielt der Bereich MRT den höchsten Deckungsbeitrag. Dieser ist nicht identisch mit dem Gewinn. Der Gewinn bzw. Verlust wird erst ersichtlich, wenn noch die fixen Kosten abgezogen werden (s. Beispiel 3).
Beispiel 3 |
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Summe der Deckungsbeiträge der drei Bereiche Röntgen, MRT und Nuklearmedizin |
1.650.000 Euro |
– gesamte fixe Kosten der Großpraxis |
– 1.400.000 Euro |
= Betriebsergebnis (Gewinn) der Großpraxis 2022 |
= 250.000 Euro |
Die fixen Kosten werden bei der Deckungsbeitragsrechnung bewusst nicht auf die einzelnen Leistungen bzw. Bereiche bezogen, weil dies nur indirekt möglich ist, z. B. über Schlüssel bzw. Schätzungen.
Je höher der Deckungsbeitrag für eine Leistung ist, desto besser. Bei Leistungen mit geringem oder negativem Deckungsbeitrag ist zu überlegen, ob
Bei einer Großpraxis der Radiologie stehen die Erlöse einer Untersuchung/Leistung auf der Basis von GOÄ bzw. EBM fest und können kaum individuell erhöht werden (Option 1). Auch eine Nichterbringung der Untersuchungen/Leistungen eines Bereichs ist kaum möglich (Option 3).
Deshalb sollte dann über eine Senkung der variablen Kosten diskutiert werden, um so den Deckungsbeitrag zu verbessern (z. B. durch eine Verringerung des medizinischen Personalbedarfs, durch eine Verbesserung der Energieeffizienz der jeweiligen medizinischen Gerätschaft etc.).
Voraussetzung der Deckungsbeitragsrechnung ist die Aufspaltung der Kosten in fixe und variable Kosten. Man spricht auch von Kostenauflösung. Hier wird untersucht, ob die betrachteten Kosten bei Beschäftigungs-/Leistungsveränderungen konstant bleiben (= fixe Kosten) oder sich verändern (= variable Kosten).
Zur Vereinfachung können die fixen und variablen Kosten auch geschätzt werden.
Somit ist für große Radiologiepraxen zu empfehlen, eine einmalige Deckungsbeitragsrechnung aufzubauen, um einen Überblick über die jeweiligen Deckungsbeiträge der einzelnen Untersuchungen/Bereiche zu erhalten. Auf dieser Basis können dann die möglichen Optimierungsmaßnahmen diskutiert werden.
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