Frage: „ Im Bereich der Nuklearmedizin wurde uns ein neues Gerät zur Durchführung von Whole-body SPECT vorgestellt. Dabei werden Bilder von fünf Bettpositionen aneinandergereiht und über die Software zu einem 3D-Bild dargestellt. Eine planare Aufnahme wäre dann nicht mehr erforderlich. Wie wird diese Leistung nach EBM und GOÄ korrekt abgerechnet? Können in diesem Fall z. B. die EBM-Nr. 17363 bzw. die Nrn. 5486 bzw. 5487 der GOÄ jeweils fünf Mal berechnet werden?“
Zunächst sind SPECT-Untersuchungen stets auf szintigrafischen Basisuntersuchungen aufbauende Untersuchungen, d. h., sie sind Ergänzungsleistungen, die gebührentechnisch stets auf einer vorausgehenden planaren Szintzigrafie aufbauen, also nur in Kombination mit der entsprechenden Basisleistung (in diesem Falle wäre das die Nr. 5425 GOÄ) abzurechnen sind.
Zu beachten ist dabei, dass zu jeweils einer szintigrafischen Basisleistung nur einmal die Leistung für die SPECT-Untersuchung abgerechnet werden kann. Im vorliegenden Fall kann wegen des erhöhten Zeitaufwands bei Untersuchung in fünf Bettpositionen ein erhöhter Steigerungssatz für Nr. 5486 bzw. Nr. 5487 zum Ansatz kommen.
Die EBM-Nr. 17363 ist nur als Zuschlag zu den Nrn. 17310, 17311, 17312, 17330 bis 17333 berechnungsfähig. Die Berechnung der Nr. 17363 selbst ist nur einmal möglich.
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