Der G-BA hat am 17.05.2018 beschlossen, die Indikationen für PET bzw. PET/CT um den Einsatz zum Interim-Staging (Stadienzuordnung nach Vorbehandlung) bei fortgeschrittenen Hodgkin-Lymphomen und den Einsatz bei malignen Lymphomen bei Kindern und Jugendlichen zu erweitern. Nach Inkrafttreten des Beschlusses ist nun der Bewertungsausschuss für die Umsetzung zuständig.
Der G-BA-Beschluss ist am 08.08.2018 in Kraft getreten. Als Kassenleistung können die Untersuchungen erst dann erbracht und abgerechnet werden, wenn eine entsprechende Leistung in den EBM aufgenommen wurde. Dafür hat der Bewertungsausschuss bis zu sechs Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses Zeit. Eine Ergänzung der bestehenden Qualitätssicherungs-Vereinbarung ist vorgesehen.
Das Beratungsverfahren im G-BA zu PET-/CT-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen (Interim-Staging) bleibt bis zum Jahr 2021 ausgesetzt. Der G-BA will noch Studienergebnisse abwarten, um eine abschließende Entscheidung treffen zu können.
Mit Beschluss vom 18.10.2018 hat der G-BA die Indikationsliste für PET-/CT-Untersuchungen um das initiale Staging bei Hodgkin-Lymphomen erweitert. Mit dieser Untersuchung soll eine möglichst exakte Stadieneinteilung erreicht werden, die entscheidend für den Erfolg einer Therapie ist. Dabei wird auch überprüft, ob das Knochenmark befallen ist, ohne eine invasive Knochenmarkpunktion durchzuführen. Der Beschluss wird vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und tritt bei Nichtbeanstandung am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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