Der Bewertungsausschuss tagte am 22. Dezember 2010 über weitere Änderungen an der Systematik der Regelleistungsvolumina. Auf der Tagesordnung stand unter anderem eine Änderung der Zuschlagsregelung für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Praxen mit angestellten Ärzten. Beschlossen wurde die Anknüpfung dieses Zuschlags an einen sogenannten Kooperationsgrad, also in Abhängigkeit von der Zahl der gemeinsam behandelten Patienten. Die Änderungen sollen zum 1. Juli 2011 in Kraft treten.
Die Details zur Ermittlung des Kooperationsgrads bei bestimmten Konstellationen – etwa Kooperationen von Radiologen mit Nuklearmedizinern – werden in diesen Tagen festgelegt. Wir werden in der nächsten Ausgabe ausführlich über die Ergebnisse berichten.
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