Versand und Empfang von Arztbriefen – Die Details zum eArztbrief

Über die Änderungen bei der Abrechnung von Kostenpauschalen für den Versand von Arztbriefen, Faxen usw. haben wir berichtet (s. RWF Nr. 05/2020 ). Wegen der Höchstwertregelungen dürfte für die meisten Praxen der Umstieg auf den elektronischen Versand (und Empfang) von Arztbriefen eine Alternative sein.

Einrichtungspauschale

Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt (u. a. Verbindung über „KV-Connect“ und elektronischer Heilberufsausweis [eHBA]), so zahlt die KV den Vertragsärzten für die Installation der notwendigen Komponenten für einen sicheren Dienst eine einmalige Einrichtungspauschale von 100 Euro/Praxis.

Betriebs- und Versandpauschalen

Zusätzlich wird eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro je Praxis und Quartal gezahlt.

Für die Übermittlung und den Empfang von eArztbriefen gibt es zwei Versandpauschalen. Allerdings gilt auch für die Abrechnung der EBM-Nrn. 86900 und 86901 ein Höchstwert: Dieser beträgt 23,40 Euro je Arzt und Quartal. Befristet bis zum 30.06.2023 wird der Versand von eArztbriefen ab dem 01.07.2020 zusätzlich mit der EBM-Nr. 01660 gefördert, und zwar ohne Mengenbegrenzung für jeden versandten eArztbrief.

EBM-Nrn. 86900 und 86901

Legende

Wert

Versenden eines elektronischen Briefes je Empfänger-Praxis

28 Cent

Empfangen eines elektronischen Briefes

27 Cent

 

EBM-Nr. 01660

Legende (Kurzfassung)

Wert

Zuschlag zur eArztbrief-Versandpauschale

1 Punkt bzw.
ca. 11 Cent