Telekonsil bei Röntgen/CT: minimales Interesse

Ein Bericht des Bewertungsausschusses zu telemedizinischen Leistungen und EBM-Abrechnungsmöglichkeiten führt das geringe Interesse an den Telekonsil-Ziffern bei Röntgen/CT-Aufnahmen deutlich vor Augen. So wurde die EBM-Nr. 34810 für die telekonsiliarische Befundbeurteilung Röntgen im gesamten Jahr 2019 kein einziges Mal abgerechnet!

EBM-Nrn. zum Telekonsil Röntgen/CT laufen ins Leere

Während die Videosprechstunde im Jahr 2020 infolge der Coronapandemie in vielen Arztpraxen eingesetzt wurde und einen regelrechten Boom erlebt hat, werden bereits bestehende Möglichkeiten der Telemedizin teilweise kaum genutzt. Das gilt beispielsweise für die Abrechnung der EBM-Nrn.

  • 34800 (Einholung einer telekonsiliarischen Befundbeurteilung),
  • 34810 (telekonsiliarische Befundbeurteilung Röntgen),
  • 34820 (telekonsiliarische Befundbeurteilung CT I) und
  • 34821 (telekonsiliarische Befundbeurteilung CT II).

Aus einem Bericht des Bewertungsausschusses und des ergänzten Bewertungsausschusses für die Bundesregierung (Vorabfassung online unter iww.de/s4498) geht hervor, wie häufig bzw. selten diese Ziffern, die bereits seit dem 01.04.2017 abgerechnet werden können und immerhin extrabudgetär vergütet werden, angesetzt wurden.

Geringe Abrechnungshäufigkeit bei Telekonsil-Ziffern – Gründe unklar

Die Zahlen des Berichts sind ernüchternd: So wurde die Nr. 34810 (110 Punkte, 12,24 Euro in 2021) für die telekonsiliarische Befundbeurteilung Röntgen im gesamten Jahr 2019 kein einziges Mal abgerechnet (2018: 388-mal; 2017: einmal). Nur einmal abgerechnet wurde im vergangenen Jahr die Nr. 34800 (Beauftragung Telekonsil; 91 Punkte, 10,12 Euro; 2018: 1.190-mal; 2017: 296-mal). Die Abrechnung der telekonsiliarischen CT-Befundungsziffern 34820 (276 Punkte, 30,70 Euro) und 34821 (389 Punkte, 43,27 Euro) blieb in den Jahren 2017 bis 2019 auf sehr geringem Niveau. Diese Nrn. wurden in allen betrachteten Quartalen jeweils weniger als 20-mal abgerechnet. Bei der Suche nach den Ursachen für dieses geringe Abrechnungsverhalten bei den Telekonsil-Ziffern tappt man im Dunkeln: „Die Gründe hierfür sind dem Bewertungsausschuss nicht bekannt“, heißt es in dem Bericht.

Videosprechstunde boomt

Ein anderes Bild zeigen die Daten zur Abrechnung der Videosprechstunde im Verlauf der Coronapandemie, also für spätere Beobachtungszeiträume. So habe die Anzahl der Abrechnungen der EBM-Nr. 01450 (Zuschlag im Rahmen einer Videosprechstunde) als ein Maß für den Gesamtumfang der Videosprechstunden und Videofallkonferenzen von ca. 1.600 im Quartal IV/2019 auf über 202.000 im Quartal I/2020 stark zugenommen (Faktor 126). Begünstigt wurde diese Entwicklung auch durch COVID-19-Sonderregelungen für die Abrechnung.