Telekonsil ab April 2017: Überweisung ist nur digital möglich

Die Überweisung zum radiologischen Telekonsil wird ab April 2017 ausschließlich in digitaler Form möglich sein. Diese Art der Übermittlung ist in der Anlage 31a zum Bundesmantelvertrag – Vereinbarung Telekonsil – festgelegt. Hintergrund ist, dass auch die Röntgenbilder elektronisch übermittelt werden.

Für die (digitale) Beauftragung des Telekonsils ist das herkömmliche Muster 6 „Überweisungsschein“ zu verwenden.

Die Unterzeichnung der digitalen Überweisung erfolgt mithilfe der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA).

Die Anforderungen an den für die Übermittlung zu verwendenden Dienst ergeben sich aus der o. g. Anlage zum Bundesmantelvertrag.

Weiterführende Hinweise

  • Die Anlage 31a zum Bundesmantelvertrag finden Sie auf der Website der KBV unter www.iww.de/s33.
  • Informationen zum eHBA und zum Antrag bei der Landesärztekammer erhalten Sie über die Website der KBV unter www.iww.de/s34.
  • Die wichtigen Einzelheiten zum radiologischen Telekonsil lesen Sie unter RWF Nr. 1/2017 (Vergütung) und RWF Nr. 10/2016 (technische Anforderungen).
  • Ab Juli 2017 sollen als nächstes dann auch die Laborüberweisung (Muster 10) und die Anforderung von Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften (Muster 10A) als digitale Formulare bereitstehen.