Bestandteil des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening ist unter anderem die regelmäßige Durchführung einer präoperativen und einer postoperativen multidisziplinären Fallkonferenz. Der Programmverantwortliche Arzt soll bei entsprechenden Angaben der Frau auch den behandelnden Haus- oder Frauenarzt zu dieser Fallkonferenz einladen.
Für die Teilnahme an einer solchen Fallkonferenz können die Haus- oder Frauenärzte die Nr. 01758 EBM, bewertet mit 190 Punkten, abrechnen. Um diese Gebührenposition abrechnen zu können, mussten Haus- und Frauenärzte bisher persönlich an der Fallkonferenz teilnehmen. Inzwischen wurden die entsprechende Bestimmung in der Anlage zu den Bundesmantelverträgen dahingehend geändert, dass die Teilnahme der Haus- und Frauenärzte auch durch telefonische Zuschaltung erfolgen kann. In diesem Sinne ist mit Wirkung zum 1. Juli 2012 eine zweite Anmerkung hinter der Nr. 01758 in den EBM aufgenommen worden.
Praxistipp: Ziel dieser Änderung ist es, die Einbindung der Frauen- und Hausärzte beim Mammographie-Screening zu fördern. Sofern Sie als Radiologe in dieses Programm eingebunden sind, sollten Sie die Ihnen bekannten Haus- und Frauenärzte auf diese Erleichterung und Abrechnungsmöglichkeit hinweisen.
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