Tarifeinigung zum TV-Ä/VKA: Die wichtigsten Ergebnisse

von Rechtsanwalt Tim Hesse, ­Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

Nach intensiven Verhandlungen haben sich der Marburger Bund (MB) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Anfang März auf Anpassungen des Tarifvertrags TV-Ä/VKA geeinigt. Die Einigung hat nicht nur für die rund 50.000 angestellten Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ä/VKA, sondern auch für viele Chefärzte unmittelbare Relevanz. 

Die wesentlichen Anpassungen des TV-Ä/VKA

Die Tarifeinigung sieht im Wesentlichen folgende Anpassungen für Ärzte, die unter Geltung des TV-Ä/VKA tätig sind, vor: 

  • Die Ärztegehälter steigen rückwirkend zum 1. Januar 2013 linear um 2,6 Prozent, zum 1. Januar 2014 folgt eine weitere Erhöhung um 2,0 Prozent.
  • Der Urlaubsanspruch bemisst sich nicht mehr nach Alter, sondern künftig nach Berufserfahrung: Maßgeblich sind sämtliche ärztlichen Berufsjahre, also nicht nur solche im Geltungsbereich des TV-Ä/VKA. Grundsätzlich werden 29 Tage Urlaub gewährt, ab dem 7. Berufsjahr 30 Urlaubstage.
  • Die Bereitschaftsdienstentgelte werden nicht unmittelbar erhöht. Es erfolgt aber in allen drei Bereitschaftsdienststufen eine um 10 Prozentpunkte höhere Bewertung der Stunden als Arbeitszeit, soweit Ruhezeit gewährt wird. Im Ergebnis führt dies – so der MB – dazu, dass mehr Stunden des Bereitschaftsdienstes zur Auszahlung verbleiben und damit die Bereitschaftsdienstvergütung mittelbar spürbar erhöht wird.
  • Die durchschnittliche Höchstarbeitszeit im Falle des sogenannten „Opt-out“ wird von 60 auf 58 Wochenstunden reduziert. Zugleich wird der Ausgleichszeitraum zur Berechnung des Durchschnitts von 12 auf 6 Monate halbiert.
  • Die Laufzeit wurde bis zum 30. November 2014 vereinbart.

Auswirkungen für Chefärzte

Der TV-Ä/VKA gilt für mehr als 500 kommunale Krankenhäuser bundesweit. Chefärzte müssen die neuen Regelungen etwa in Bezug auf den Bereitschaftsdienst und den Urlaub für Ihre Abteilung berücksichtigen. 

Der TV-Ä/VKA gilt zwar nicht unmittelbar für Chefärzte, in vielen Chefarzt-Verträgen sind aber Grundgehälter auf Basis des TV-Ä/VKA in der höchsten Entgeltgruppe (EG) in der Endstufe, derzeit EG IV Stufe 2, vorgesehen. Dieses Grundgehalt steigt rückwirkend zum 1. Januar 2013 von 8.010,19 Euro auf 8.218,45 Euro, ab 2014 auf 8.382,82 Euro.