von Rechtsanwalt Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
Nach intensiven Verhandlungen haben sich der Marburger Bund (MB) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Anfang März auf Anpassungen des Tarifvertrags TV-Ä/VKA geeinigt. Die Einigung hat nicht nur für die rund 50.000 angestellten Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ä/VKA, sondern auch für viele Chefärzte unmittelbare Relevanz.
Die Tarifeinigung sieht im Wesentlichen folgende Anpassungen für Ärzte, die unter Geltung des TV-Ä/VKA tätig sind, vor:
Der TV-Ä/VKA gilt für mehr als 500 kommunale Krankenhäuser bundesweit. Chefärzte müssen die neuen Regelungen etwa in Bezug auf den Bereitschaftsdienst und den Urlaub für Ihre Abteilung berücksichtigen.
Der TV-Ä/VKA gilt zwar nicht unmittelbar für Chefärzte, in vielen Chefarzt-Verträgen sind aber Grundgehälter auf Basis des TV-Ä/VKA in der höchsten Entgeltgruppe (EG) in der Endstufe, derzeit EG IV Stufe 2, vorgesehen. Dieses Grundgehalt steigt rückwirkend zum 1. Januar 2013 von 8.010,19 Euro auf 8.218,45 Euro, ab 2014 auf 8.382,82 Euro.
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