Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die diagnostischen Referenzwerte für besonders häufige oder auch dosisintensive Röntgenanwendungen im Mittel um 15 Prozent gesenkt. Die Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenuntersuchungen sind im Januar 2023 im Bundesanzeiger erschienen und können auch beim BfS abgerufen werden (online unter iww.de/s7627 ).
Ärzte, die bei Untersuchungen und Eingriffen Röntgenstrahlung einsetzen, müssen diese Referenzwerte verbindlich einhalten. Begründete Überschreitungen sind in Einzelfällen zulässig. Mit der Aktualisierung hat das BfS insgesamt 13 neue Referenzwerte für Röntgenanwendungen eingeführt, die bislang noch nicht berücksichtigt wurden, z. B. die Tomosynthese. Auf bestimmte Anwendungen, die nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, wurde in der neuen Fassung verzichtet.
BfS-Präsidentin Inge Paulini ordnete die neuen Referenzwerte ein: „Fortschritte in der Medizintechnik haben die Verfahren so verbessert, dass die Strahlenbelastung pro Untersuchung seit Jahren sinkt. Die neuen, niedrigeren Referenzwerte tragen dieser Entwicklung Rechnung. Sie sind ein Beitrag, um den hohen Standard des Strahlenschutzes in der Medizin in Deutschland weiter zu verbessern.“
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