Strahlenexposition in der Medizin - geringe Meldefrequenz bei CT-Untersuchungen

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat einen Bericht zu den gemeldeten Strahlenschutz-Vorkommnissen am Menschen für das Jahr 2019 veröffentlicht. Es geht um Röntgen-Untersuchungen, Interventionen und Behandlungen sowie um Forschung mit Strahlenbelastung. Nach dem seit 2019 geltenden Strahlenschutzrecht sind festgelegte Vorkommnisse dem BfS zu melden. Für das Jahr 2019 wurden insgesamt 68 Meldungen über derartige Vorkommnisse ausgewertet. Für die Computertomografie (CT) wird im Bericht festgehalten, dass angesichts von ca. 13 Mio. CT-Untersuchungen pro Jahr die Zahl der Meldungen „gering“ erscheine.

Großteil entfällt auf Strahlentherapie

Von den insgesamt 68 berücksichtigten Vorkommnissen entfallen

  • 49 auf die Strahlentherapie,
  • 11 auf die Nuklearmedizin,
  • 7 auf die Röntgendiagnostik und
  • 1 auf Interventionen.

Meldepflichtig sind „besondere Vorkommnisse“. Damit sind u. a. deutlich zu hohe Strahlungswerte, Verwechslungen, Gerätedefekte oder Einstellungsfehler gemeint. So entfallen im Bereich der Strahlentherapie 36 der 49 gemeldeten Ereignisse auf Verwechslungen (Personen- oder Bestrahlungsplan-Verwechslungen).

Dass der Bereich der Strahlentherapie insgesamt auf die meisten Meldungen kommt, wird darauf zurückgeführt dass dort bereits vor der Gesetzesänderung 2019 eine Meldekultur etabliert war. Zudem sei in der Strahlentherapie sowie auch in der nuklearmedizinischen Therapie vor Beginn einer Behandlung im Rahmen der Rechtfertigung eine Zieldosis festzulegen. Dosisabweichungen könnten daher eindeutig festgestellt werden.

Armhaltung bei CT des Gehirns sorgt für erhöhte Strahlung

Beim näheren Blick auf die insgesamt sieben aufgeführten Vorkommnisse im Bereich der Röntgendiagnostik fällt auf, dass sich drei Vorkommnisse auf eine erhöhte Strahlenexposition bei einem CT des Gehirns beziehen. Daher wird ein solcher Fall als Beispiel näher beleuchtet. In diesem Fall wurde u. a. ein CT des Gehirns durchgeführt. Dabei sei durch die beiden Arme neben dem Kopf der automatischen Röhrenstromregelung ein wesentlich stärker abschwächendes Objekt vorgetäuscht worden. Die Bewertung des BfS lautet, dass bei einer CT-Gehirn-Untersuchung eine separate Übersichtsaufnahme mit den Armen nach unten durchgeführt werden sollte.