Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Stichprobenprüfungen auf Grundlage der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien Radiologie (QBR- RL) und Kernspintomographie (QBK-RL) für das 3. und das 4. Quartal 2018 ausgesetzt.
Anlass hierfür ist ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 09.05.2018 (Az. L 7 KA 52/14). Das LSG hat in diesem Urteil die Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung des G-BA für rechtswidrig erklärt und festgestellt, dass Ärzte keine personenbezogenen Daten im Rahmen von Qualitätsprüfungen an ihre jeweilige KV übermitteln dürfen. Die KVen dürften „nur pseudonymisierte Daten“ anfordern, heißt es konkret in den Entscheidungsgründen.
Der G-BA hat zwar gegen dieses Urteil Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht eingelegt, allerdings vorsorglich die Qualitätsprüfungen für das 3. und das 4. Quartal 2018 ausgesetzt.
Merke |
Die Aussetzung betrifft auch die Magnetresonanztomographie der weiblichen Brust (MRM). |
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