Stichprobenprüfungen zur Qualitätssicherung: Prüfungsergebnisse für bildgebende Verfahren

Laut der „Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“ (QP-RL) müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen für jedes Kalenderjahr der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Ergebnisse von Stichprobenprüfungen gemäß § 136 Abs. 2 SGB V übermitteln. Die KBV hat diese von den KVen gelieferten Ergebnisse der Stichprobenprüfungen aus dem Jahr 2012 jüngst ausgewertet und zusammengefasst. Es folgen die Ergebnisse zu den für Radiologen relevanten Leistungs­bereichen. 

Hintergrund

In § 136 Abs. 2 SGB V ist festgelegt, dass die KVen die Qualität der in der vertragsärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen mittels Stichproben zu prüfen haben. In der Regel werden Stichproben zur Qualitätssicherung pro Jahr bei mindestens 4 Prozent der Ärzte durchgeführt, die die entsprechenden Leistungen abgerechnet haben. Die Auswahl der zu prüfenden Ärzte erfolgt zufällig und umfasst die Prüfung von 12 Fällen (Patienten), ebenfalls nach dem Zufallsprinzip. Die KVen können allerdings von diesen Vorgaben zum Umfang der Qualitätsprüfungen abweichen. 

In die Stichprobenprüfungen werden verschiedene Leistungsbereiche einbezogen, von denen für Radiologen die Bereiche Röntgendiagnostik, Computertomographie und Kernspintomographie relevant sind. 

Konventionelle Röntgendiagnostik

Der Umfang der Stichprobenprüfungen zur Röntgendiagnostik betrug im Jahr 2012 in den meisten KVen ca. 4 Prozent, in einigen KVen auch deutlich mehr. Die Ergebnisse: 

  • Bei 58,4 Prozent der geprüften Praxen gab es keine Beanstandungen,
  • bei 30,8 Prozent geringe Beanstandungen,
  • bei 8,5 Prozent erhebliche Beanstandungen und
  • bei 2,4 Prozent schwerwiegende Beanstandungen.

Bei der konventionellen Röntgendiagnostik sind in die Stichprobenprüfungen nicht nur Radiologen, sondern auch Ärzte anderer Fachgruppen mit Genehmigung zur Durchführung von Röntgenleistungen einbezogen, sodass die Übersicht nur bedingt einen Rückschluss auf die bei Radiologen erfolgten Beanstandungen zulässt. 

Computertomographie – mit einer Besonderheit

Beim CT ist es den KVen freigestellt, die Prüfungen für bis zu zwei Jahre auszusetzen, wenn die vorherigen Prüfungen überwiegend keine oder nur geringe Beanstandungen ergeben haben. Da dies in vielen KVen der Fall war, haben die KVen Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und Westfalen-Lippe 2012 keine Stichprobenprüfungen zur Qualitätssicherung der Computertomographie durchgeführt. Bei den geprüften übrigen KVen ergaben sich folgende Prüfungsergebnisse: 

  • Bei 87,2 Prozent der geprüften Praxen gab es keine Beanstandungen,
  • bei 6,0 Prozent geringe Beanstandungen,
  • bei 4,3 Prozent erhebliche Beanstandungen und
  • bei 2,6 Prozent schwerwiegende Beanstandungen.

Kernspintomographie

Außer der KV Baden-Württemberg, die wegen organisatorischer Schwierigkeiten im Jahr 2012 in diesem Bereich keine Prüfungen durchgeführt hat, wurden die Ergebnisse aller KVen ausgewertet. Der Prozentsatz der geprüften Ärzte bewegt sich überwiegend um die 4 Prozent, in einzelnen KVen aber auch deutlich mehr. Die Ergebnisse der Qualitätssicherungsprüfung Kernspintomographie 2012 lauten wie folgt: 

  • Bei 70,9 Prozent der geprüften Praxen gab es keine Beanstandungen,
  • bei 20,3 Prozent geringe Beanstandungen,
  • bei 8,4 Prozent erhebliche Beanstandungen und bei
  • 0,4 Prozent der Praxen schwerwiegende Beanstandungen.

Fazit

Die Überprüfung der Ergebnisqualität bei den bildgebenden Verfahren zeigt in erfreulicher Weise, dass bei allen bildgebenden Verfahren jeweils bei weniger als 10 Prozent der geprüften Fälle erhebliche oder schwerwiegende Beanstandungen erhoben wurden, am wenigsten mit 6,9 Prozent bei der Computertomographie. Zu diesem positiven Ergebnis haben auch die in die Stichprobenprüfungen einbezogenen Radiologen beigetragen.