Screening auf Bauchaortenaneurysmen: neue Abrechnungsoption seit 2019

Seit dem 01.04.2018 können auch Radiologen auf Überweisung das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen durchführen und mit den EBM-Nrn. 01747 (Aufklärungsgespräch) und 01748 (Screeningsonografie) abrechnen. Nun wurde ein bestehender Abrechnungsausschluss zu diesen Nrn. aufgehoben.

Wurde bei einem Versicherten am gleichen Behandlungstag neben dem Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen auch eine sonografische Untersuchung der Urogenitalorgane durchgeführt, konnte bisher die für diese Untersuchung vorgesehene Nr. 33043 nicht berechnet werden.Diesen Abrechnungsausschluss hat jetzt der Bewertungsausschuss beseitigt: Seit dem 01.01.2019 ist die Nr. 33043 auch neben der Nr. 01748 berechnungsfähig.

Merke

Die Bewertung der EBM-Nr. 33043 wird allerdings bei Abrechnung am gleichen Tag wegen sich überschneidender Leistungsinhalte von 87 Punkte (= 9,42 Euro) auf 79 Punkte (= 8,55 Euro) gemindert.

 

Weiterführender Hinweis