Screening auf Bauchaortenaneurysmen ab Januar 2018 auch von Radiologen abrechenbar

Zum 01.01.2018 startet eine neue Früherkennungsuntersuchung – das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen für Männer ab dem 65. Lebensjahr. Zur Abrechnung dieser Früherkennungsuntersuchung hat der Bewertungsausschuss zwei Abrechnungsnummern in den EBM aufgenommen. Beide Positionen können auch von Radiologen berechnet werden.

Hintergrund

Bereits im Oktober 2016 hatte der G-BA eine Erweiterung der Früherkennungsprogramme um ein einmaliges Screening auf Bauchaortenaneurysmen mittels sonographischer Untersuchung für Männer ab dem Alter von 65 Jahren beschlossen. Die entsprechende Richtlinie ist dann zusammen mit einer entsprechenden Versicherteninformation am 10.06.2017 in Kraft getreten.

Die neuen EBM-Leistungen

Neu in den EBM aufgenommen wurden die Abrechnungspositionen

  • Nr. 01747 für die ärztliche Aufklärung und die Ausgabe der Versicherteninformation sowie
  • die Nr. 01748 für die Durchführung des Screenings.

Beide Leistungen sind nur einmalig bei Männern ab dem Alter von 65 berechnungsfähig.

Die Richtlinie sieht zwar vor, dass die Untersuchung – soweit möglich – zusammen mit der Gesundheitsuntersuchung angeboten werden soll. Neben Hausärzten und Internisten sind nach der Beschlussfassung jedoch auch Radiologen (sowie Chirurgen und Urologen) zur Abrechnung berechtigt.

Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) mit dem Orientierungswert (2018: 10,6543 Cent).

Die Nr. 01747 EBM

Mit der neuen Nr. 01747 EBM wird die ärztliche Aufklärung zum Screening auf Bauchaortenaneurysmen und die Ausgabe der Versicherteninformation abgerechnet. Diese kann bei der KV bezogen werden.

Die Prüfzeit beträgt vier Min. für das Tages- und Quartalsprofil.

Die Nr. 01748 EBM

Für die Untersuchung selbst wird die Nr. 01748 EBM abgerechnet. Voraussetzung ist eine KV-Genehmigung nach der Ultraschallvereinbarung für den Anwendungsbereich 7.1 (Abdomen, Retroperitoneum einschließlich Niere, transkutan). Die Messung erfolgt orthograd am größten Durchmesser der Bauchaorta infrarenal nach der LELE-Methode. Das Screeningergebnis gilt als auffällig, wenn ein Bauchaortendurchmesser von 2,5 cm oder größer gemessen wurde.

Die Prüfzeit beträgt fünf Min. für das Tages- und Quartalsprofil.

Falls in derselben Sitzung auch eine sonographische Untersuchung des Abdomens oder dessen Organe und/oder des Retroperitoneums oder dessen Organe einschließlich der Nieren nach Nr. 33042 EBM durchgeführt wird, wird die Bewertung der Nr. 33042 um 77 Punkte auf 80 Punkte reduziert. Neben den Nrn. 33040, 33043 und 33081 EBM kann die Nr. 01748 nicht berechnet werden.

Die neuen Abrechnungsziffern

EBM-Nr.

Legende

Punkte

01747

Beratung gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen (US-BAA-RL)

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,
  • Ausgabe der Versicherteninformation gemäß Anlage zur US-BAA-RL,
  • Ärztliche Aufklärung zum Screening auf Bauchaortenaneurysmen

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Veranlassung einer sonographischen Untersuchung der Bauchaorta gemäß § 4 US-BAA-RL
57
(6,07 Euro)
01748

Sonographische Untersuchung gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen (US-BAA-RL)

Obligater Leistungsinhalt

  • Sonographische Untersuchung der Bauchaorta gemäß § 4 US-BAA-RL

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Aufklärung und Beratung zu Behandlungsmöglichkeiten bei auffälligem Befund
148
(15,77 Euro)

 

Weiterführender Hinweis