Zum 01.01.2018 startet eine neue Früherkennungsuntersuchung – das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen für Männer ab dem 65. Lebensjahr. Zur Abrechnung dieser Früherkennungsuntersuchung hat der Bewertungsausschuss zwei Abrechnungsnummern in den EBM aufgenommen. Beide Positionen können auch von Radiologen berechnet werden.
Bereits im Oktober 2016 hatte der G-BA eine Erweiterung der Früherkennungsprogramme um ein einmaliges Screening auf Bauchaortenaneurysmen mittels sonographischer Untersuchung für Männer ab dem Alter von 65 Jahren beschlossen. Die entsprechende Richtlinie ist dann zusammen mit einer entsprechenden Versicherteninformation am 10.06.2017 in Kraft getreten.
Neu in den EBM aufgenommen wurden die Abrechnungspositionen
Beide Leistungen sind nur einmalig bei Männern ab dem Alter von 65 berechnungsfähig.
Die Richtlinie sieht zwar vor, dass die Untersuchung – soweit möglich – zusammen mit der Gesundheitsuntersuchung angeboten werden soll. Neben Hausärzten und Internisten sind nach der Beschlussfassung jedoch auch Radiologen (sowie Chirurgen und Urologen) zur Abrechnung berechtigt.
Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) mit dem Orientierungswert (2018: 10,6543 Cent).
Mit der neuen Nr. 01747 EBM wird die ärztliche Aufklärung zum Screening auf Bauchaortenaneurysmen und die Ausgabe der Versicherteninformation abgerechnet. Diese kann bei der KV bezogen werden.
Die Prüfzeit beträgt vier Min. für das Tages- und Quartalsprofil.
Für die Untersuchung selbst wird die Nr. 01748 EBM abgerechnet. Voraussetzung ist eine KV-Genehmigung nach der Ultraschallvereinbarung für den Anwendungsbereich 7.1 (Abdomen, Retroperitoneum einschließlich Niere, transkutan). Die Messung erfolgt orthograd am größten Durchmesser der Bauchaorta infrarenal nach der LELE-Methode. Das Screeningergebnis gilt als auffällig, wenn ein Bauchaortendurchmesser von 2,5 cm oder größer gemessen wurde.
Die Prüfzeit beträgt fünf Min. für das Tages- und Quartalsprofil.
Falls in derselben Sitzung auch eine sonographische Untersuchung des Abdomens oder dessen Organe und/oder des Retroperitoneums oder dessen Organe einschließlich der Nieren nach Nr. 33042 EBM durchgeführt wird, wird die Bewertung der Nr. 33042 um 77 Punkte auf 80 Punkte reduziert. Neben den Nrn. 33040, 33043 und 33081 EBM kann die Nr. 01748 nicht berechnet werden.
Die neuen Abrechnungsziffern |
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EBM-Nr. |
Legende |
Punkte |
01747
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Beratung gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen (US-BAA-RL) Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
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57
(6,07 Euro)
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01748
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Sonographische Untersuchung gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen (US-BAA-RL) Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
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148
(15,77 Euro)
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