Schutzschirme der KVen – 10 Antworten auf zentrale Fragen der Radiologiepraxen

Der sogenannte Rettungsschirm für Arztpraxen ist Teil des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes und soll die Arztpraxen vor bedrohlichen Folgen wegen möglicher Einnahmeausfälle infolge der Pandemie schützen. Die Regelungen betreffen unterschiedliche Teile des Honorars für Kassenpatienten und werden in den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) unterschiedlich umgesetzt, und zwar im jeweiligen Honorarverteilungsmaßstab (HVM).

KVen spannen Schutzschirme auf

Als unmittelbare Folge der COVID-19-Pandemie sind in vielen Arztpraxen zumindest ab März 2020 die Patientenzahlen und damit verbunden auch die Leistungen und KV-Honorare deutlich zurückgegangen. Laufende Kosten konnten hingegen kaum reduziert werden. Um eine wirtschaftliche Schieflage für Vertragsärzte zu verhindern, hat der Gesetzgeber mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27.03.2020 in den §§ 87a und 87b SGB V Änderungen eingefügt, die den KVen gemeinsam mit den Krankenkassen ermöglichen, einen „Schutzschirm“ aufzuspannen.

Extrabudgetäre Leistungen

Der erste Baustein des Schutzschirms betrifft den Ausgleich bei den Vergütungen für extrabudgetäre Leistungen. Voraussetzung ist ein Rückgang des Gesamthonorars eines vertragsärztlichen Leistungserbringers um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Dieser Rückgang muss auf einen Fallzahlrückgang infolge einer Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder eines anderen Großschadensereignisses zurückzuführen sein. Die Krankenkassen sind grundsätzlich verpflichtet, den KVen den für diese Ausgleichszahlungen entstehenden Aufwand zu erstatten.

„Existenz der Praxen“

Zweiter Baustein des Schutzschirms ist die Verpflichtung der KVen, im Benehmen mit den Krankenkassen Regelungen in ihre Honorarverteilungsmaßstäbe (HVM) aufzunehmen, die den Praxen die Fortführung ihrer Tätigkeit ermöglichen sollen, wenn es – u. a. durch eine Pandemie – zu einem existenzbedrohenden Rückgang der Patientenzahlen kommt.

Inzwischen haben nahezu alle KVen entsprechende Vereinbarungen und in ihren HVM „Schutzschirm-Regelungen“ aufgenommen, die erheblich voneinander abweichen und differenziert zu betrachten sind. Die Antworten auf 10 für Radiologen relevante Fragen zur Umsetzung der Schutzschirm-Regelungen inklusive einer Übersichtstabelle der wichtigsten KV-Regelungen stehen als Download-Dokument zur Verfügung.

Weiterführender Hinweis