Schmerzensgeld nach Armbruch bei MRT

Ein Rechtsstreit zwischen einem Mann, der sich einen Arm im Rahmen einer MRT-Untersuchung gebrochen hatte und einer radiologischen Praxis, endete mit einem Vergleich. Demnach zahlt die radiologische Praxis an den Patienten, der vor dem Landgericht (LG) Bonn geklagt hatte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.600 Euro (Az. 9 O 244/18).

Dies bestätigte ein Sprecher des LG Bonn gegenüber dem RWF. Der Kläger hatte auf Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro geklagt. Der übergewichtige und rechtsseitig gelähmte Mann war im Oktober 2016 im MRT steckengeblieben, nachdem der Arm vermutlich während der Fahrt in die Röhre von der Liege gefallen und beim Hinausfahren eingeklemmt wurde. Aufgrund der einseitigen Lähmung konnte der Patient den Unfall nicht verhindern, so die Darstellung im Bonner Generalanzeiger, die der Sprecher des LG bestätigte. Der Patient hatte demnach erklärt, er hätte auf der MRT-Liege gesichert werden müssen. Die Lähmung sei den Praxismitarbeitern bekannt gewesen. Aus Sicht der radiologischen Praxis sei der Unfall nicht vorhersehbar gewesen, deswegen hätte man auch keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Die Kammer war jedoch der Auffassung, dass der Unfall vorhersehbar war und die Praxis dem Grunde nach haftet. Denn wenn ein Patient mit zweifachem Risiko (adipös und gelähmt) in die Röhre geschoben werde, müsse gesichert werden.