Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat im Streit um Kooperationsverträge zwischen Radiologen und den SLK-Kliniken Heilbronn die Berufungen der Radio-logen als unzulässig verworfen ( Urteile vom 01.08.2019 , Az. 14 U 72/18 bzw. 14 U 70/18).
Der Gesamtstreitwert beträgt bis zu 740.000 Euro. Die Radiologen, die im Verfahren ihre Berufungen nicht fristgerecht begründeten, sollen u. a. nicht korrekt abgerechnet haben. Eine Revision wurde nicht zugelassen, eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof aber eröffnet.
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