Frage: „Darf die Radiofrequenzablation (RFA) je Segment berechnet werden? Welche Ziffer kann man für das Verfahren mittels Mikrowellenablation ansetzen? Im konkreten Fall wurde die Mikrowellenablation eines hepatozellulären Karzinoms zusätzlich zur RFA durchgeführt. Wie erfolgt die Privatliquidation?“
Antwort: Die RFA kann mit der Nr. 3185 GOÄ analog berechnet werden. In Anbetracht der Bewertung mit 3.000 Punkten und der Tatsache, dass es sich bei der Ursprungsleistung um die Bewertung einer offenen Operation handelt, sollte lediglich der einmalige Ansatz vorgenommen werden. Sofern mehrere Metastasen behandelt werden, kann die Bewertung mit einem höheren Steigerungssatz erfolgen. Für die alleinige Mikrowellenablation ist ein identisches Vorgehen zu empfehlen. In Kombination beider Verfahren an unterschiedlichen Herden käme aus bewertungstechnischer Sicht ggf. neben Nr. 3185 analog für die RFA der zusätzliche Ansatz der Nr. 2598 GOÄ analog für die Mikrowellenablation infrage.
Aus der Vergangenheit sind uns allerdings auch Fälle bekannt, in denen Nr. 2598 GOÄ je Leberlappen berechnet wurde. Sofern diese Art der Abrechnung gewählt wird, sollte allerdings bei mehrfachem Ansatz ein variabler Steigerungssatz (ggf. auch unterhalb des Schwellenwerts) beachtet werden.
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