Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 wurde die Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie im Bereich Knochendichtemessung geändert. Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die DXA-Methode als einzige im GKV-Bereich zugelassene Untersuchungsmethode eingeordnet hatte und die Änderung auch im EBM umgesetzt wurde, ist die Anpassung auch in die Vereinbarung übernommen worden. In dieser ist ab 1. Januar 2015 nur noch die DXA-Methode als Methode zur Knochendichtemessung aufgeführt.
Ferner wurden die fachlichen Voraussetzungen in Bezug auf die Knochendichtemessung aktualisiert. Erforderlich ist jetzt die Fachkunde im Strahlenschutz nach der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ in einem der dort aufgeführten Anwendungsbereiche.
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