von Christine Hamdan, Diplom-Netzmanagerin im Gesundheitswesen, Hattingen
Fragt man Radiologen, warum sie in ihrer Praxis ein Qualitätsmanagement (QM) einführen, so erhält man in der Regel die Antwort: „Wir müssen, da es eine entsprechende Vorgabe gibt!“ Zurück geht diese Vorgabe unter anderem auf die am 18. Oktober 2005 verabschiedete Qualitätsmanagement-Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung: Diese fordert von allen niedergelassenen Ärzten, bis zum Ende des Jahres 2009 ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus gibt es gesetzliche, ökonomische und medizinische Gründe für die Einführung eines QM.
1. Gesetzliche Gründe
§ 135 a SGB V schreibt die Einführung eines QM vor. Allerdings wird durch den Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, welche QM-Normen zu erfüllen sind (zum Beispiel ISO 9001, QEP, EFQM).
2. Ökonomische Gründe
Der wirtschaftliche Erfolg einer Praxis ist mit einem funktionierenden QM gut darstellbar. Das kommt in radiologischen Praxen, die zum Beispiel einem Krankenhausträger angeschlossen sind, deutlich zum Ausdruck. Hier ist der Druck zur Effizienz erheblich höher. Die Kosten sind mit klaren Organisationsabläufen, einer optimalen Verantwortungsverteilung und einem gut funktionierenden Team nachweisbar zu senken. Läuft es im Team gut, wirkt sich das auch positiv auf die Zufriedenheit der Patienten aus, was wiederum den Zulauf neuer Patienten fördert.
3. Medizinische Gründe
Es ist nachgewiesen, dass die Fehler in der Diagnostik meistens nicht auf Fehler des Arztes, sondern auf Mängel in der Organisation zurückzuführen sind, zum Beispiel durch das Vertauschen von IDs der Patienten oder die falsche Eingabe der Indikation oder fehlerhafte Steuerung der Daten im RIS/PACS, dadurch fehlerhafte Zuordnung zum Befund etc. Durch QM können unklare Kommunikation, Verwechselungen und Dokumentationsfehler weitgehend vermieden werden.
Die Anwendung der DIN ISO 9001: 2008 hat gegenüber QEP für radiologische Praxen Vorteile. Diese sind:
Wegen ihrer großen zeitlichen Auslastung beschäftigen sich viele Radiologen kaum mit dem Thema QM. Dabei werden die häufigsten Forderungen des QM nach DIN ISO 9001 in der Radiologie schon lange erfüllt, zum Beispiel gesetzliche Anforderungen nach dem Medizinproduktegesetz, Aufzeichnungspflichten und Arbeitsanweisungen. Die schriftliche Fixierung der bisherigen Maßnahmen entspricht zu 80 Prozent dem QM der radiologischen Praxen.
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