Probezeit: Die ersten 100 Tage als Radiologe

von RA/FA für Medizinrecht Dirk R. Hartmann, Broglie, Schade & Partner GbR

Mit der Aufnahme der Tätigkeit fängt eine neue Phase im Berufsleben des Krankenhaus-Radiologen an. Als Einsteiger stehen Sie vor der Aufgabe, herauszufinden, wie was an Ihrem neuen Arbeitsplatz funktioniert. Allem voran geht die Probezeit. Ein typischer Eintrittstermin ist der 1. April des Jahres. Der nachfolgende Beitrag zeigt daher dem „frischgebackenen“ Krankenhaus-Radiologen – unabhängig, ob als Fach-, Ober- bzw. Chefarzt – die rechtlichen Grundlagen bei der Probezeit auf und gibt Tipps für die ersten 100 Tage.

Sinn und Zweck der Probezeit

Der Sinn einer Probezeit ist es, dem Krankenhausträger einerseits und dem Krankenhaus-Radiologen andererseits die Möglichkeit zu geben, das Arbeitsverhältnis auf eine längerfristige Zusammenarbeit hin zu überprüfen. Während dieser Zeit soll es den Beteiligten gerade möglich sein, sich ohne großen Aufwand zu trennen.

Abschluss und Inhalt

Es gibt zwei Möglichkeiten für die Gestaltung eines Probearbeitsverhältnisses: Entweder ist eine vorgeschaltete Probezeit im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses vereinbart oder ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen worden. Wenn in Ihrem Vertrag nachfolgende Formulierung enthalten ist, dann spricht dies für das Modell „Vorgeschaltete Probezeit“ mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis:

(1) Der Vertrag tritt am ... in Kraft; er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit, während der das Vertragsverhältnis beiderseits mit einer einmonatigen Frist zum Monatsende gekündigt werden kann.

Zwar sehen die meisten Verträge eine einmonatige Kündigungsfrist vor. Der Gesetzgeber hält jedoch eine kürzere Kündigungsfrist für ausreichend. Daher kann während einer Probezeit – längstens jedoch für sechs Monate – das Arbeitsverhältnis statt mit der Frist von vier Wochen auch mit zwei Wochen gekündigt werden.

Ist die Probezeit als befristetes Arbeitsverhältnis ausgestaltet, so wird von vornherein eine Befristung vereinbart, nach deren Ablauf das Arbeitsverhältnis nur mit einer neuen Vereinbarung fortgesetzt wird. Ansonsten endet es mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine solche Formulierung lautet:

(1) Der Vertrag tritt am ... in Kraft. Er wird zeitlich befristet auf den ...

(2) Das Vertragsverhältnis kann dessen ungeachtet beiderseits mit einer ... Frist zum ... gekündigt werden.

Diese „Befristung zur Erprobung“ ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz erlaubt. Das Arbeitsverhältnis darf dann nicht länger als neun Monate dauern – und dies wiederum nur in Ausnahmen. Solche sind zum Beispiel eine Schwangerschaft oder eine Krankheitsvertretung. Meist ist eine Befristung für drei bis sechs Monate üblich.

Die ersten 100 Tage

In diesen ersten 100 Tagen sollten Sie zunächst akribisch Arbeitsabläufe und interpersonelle Strukturen beobachten sowie die richtigen Schlussfolgerungen daraus ziehen. Suchen Sie sich einen Ansprechpartner, der für Sie als wichtige Informationsquelle dient.

Als Neuer werden Sie in der Anfangsphase genau „beäugt“, um zu sehen, ob die Wahl des Kandidaten die richtige gewesen ist. Wie sollte man sich hier verhalten? Um sich zu orientieren, steht Ihnen nachfolgender Fragenkatalog zur Seite:

  • Welche Fehler hat Ihr Vorgänger gemacht (sofern es einen gab)?
  • Welche Erwartungen haben Kollegen in Ihrer Abteilung an Sie?
  • Gibt es Vorschläge der Mitarbeiter, die Sie unterstützen können?
  • Was können Sie zukünftig besser machen? Welche Vorstellungen schweben Ihnen bei der Weiterentwicklung der Abteilung vor?
  • Über welche Kontakte verfügen Sie, die Sie nutzen sollten?

Wie mit Konflikten umgehen?

Was sollte getan werden, wenn ein Kollege oder Mitarbeiter Gerüchte über Sie verbreitet? Wenn Sie sicher sind, dass es sich um ein echtes Problem handelt, klären Sie zunächst folgende Fragen:

  • Wer könnte ein Interesse haben, Sie anzugreifen?
  • Worin liegen die Motive des Kollegen (eigenes Interesse an Ihrer Position, Angst um die eigene Existenz, reines Konkurrenzdenken)?
  • Wie ist die Position des Kollegen?
  • Wen könnten Sie zu Ihrem Verbündeten machen?

Erst danach sollten Sie entscheiden, ob Sie die Situation weiter beobachten oder direkt eingreifen möchten. Sollten Sie sich unsicher sein, ziehen Sie eine ausgewählte Person aus Ihrer Arbeitsumgebung hinzu. Dann sprechen Sie mit dem Kollegen, mit dem Sie den Konflikt haben, und treffen Sie eine Vereinbarung mit ihm bezüglich der weiteren Zusammenarbeit. Im Gespräch sollten Sie ihn direkt und unmissverständlich dazu auffordern, mit den Gerüchten aufzuhören.

Tipp: Ziehen Sie sich in dieser Situation nicht zurück und resignieren Sie nicht. Anderenfalls kann es zu einer echten Eskalation kommen und Sie spielen dem anderen Kollegen direkt in die Hände. Denn: Konflikte werden auch zukünftig zu Ihrem Alltag gehören.