Die Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung der zum 1. Januar 2016 neu in den EBM aufgenommenen Positronen-Emissions-Tomographie (PET), ggf. mit Computertomographie (CT), führt in der Praxis zu Problemen. Denn für die Berechnung der EBM-Nrn. 34701 und 34703 sowie der EBM-Nrn. 34700 und 34702 ist eine Genehmigung der Kassena¨rztlichen Vereinigung (KV) gema¨ß der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie erforderlich, sofern eine Niedrigdosis-Computertomographie durchgefu¨hrt wird. Das führt zu neuen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Radiologen und Nuklearmedizinern.
Nuklearmediziner, die PET-Untersuchungen zulasten der GKV durchführen möchten, verfügen in der Regel nicht über eine solche Genehmigung. Umgekehrt erfüllen Radiologen überwiegend nicht die fachlichen Anforderungen gemäß der Anlage 1 Nr. 14 „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Der Bewertungsausschuss hat auf diese Probleme reagiert: Am 11. März 2016 hat er – rückwirkend zum 1. Januar 2016 – Kooperationen zwischen Radiologen und Nuklearmedizinern bei der Leistungserbringung ermöglicht.
Im Einzelnen gilt:
Praxishinweis |
Wenn an der Durchführung der PET/PET-CT mehrere Ärzte mitwirken, muss der die Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 34.7 abrechnende Arzt in seiner Quartalsabrechnung bestätigen, dass er mit den anderen Ärzten eine Vereinbarung darüber getroffen hat, wonach nur er allein in den jeweiligen Fällen diese Leistung abrechnet. |
Formal gilt die Regelung nur bis zum Inkrafttreten der Qualitätssicherungsvereinbarung PET, PET/CT nach § 135 Abs. 2 SGB V. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sie inhaltlich 1:1 übernommen wird.
Wir bedanken uns für Ihren Besuch auf dieser Website. Hier finden Sie unsere
>>AGB
und unsere
>>Datenschutzbestimmungen.
Guerbet GmbH
Otto-Volger-Straße 11,
65843 Sulzbach/Taunus
Telefon: 06196 762-0
www.guerbet.de
E-Mail: info@guerbet.de
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Berichterstattung haben, erreichen Sie uns über das nachstehende Kontaktformular.
>>Zum KontaktformularWenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu Produkten der Guerbet GmbH haben, kontaktieren Sie uns bitte hier.
>>Zum Kontaktformular