Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die PET/CT bei zwei weiteren Indikationen in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen hat, haben KBV und Krankenkassen die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung mit Wirkung zum 01.12.2018 angepasst und die vom G-BA beschlossenen Ergänzungen umgesetzt.
Für Ärzte, die bereits eine Genehmigung für PET- beziehungsweise PET/CT-Leistungen haben, wurde eine Übergangsregelung vereinbart. Sie erhalten eine Genehmigung auch für die beiden neuen Indikationen, wenn sie diese innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der geänderten Qualitätssicherungsvereinbarung – also bis zum 31.05.2019 – bei ihrer KV beantragen und die Erfüllung der Anforderungen nachweisen.
Weiterführende Hinweise
Wir bedanken uns für Ihren Besuch auf dieser Website. Hier finden Sie unsere
>>AGB
und unsere
>>Datenschutzbestimmungen.
Guerbet GmbH
Otto-Volger-Straße 11,
65843 Sulzbach/Taunus
Telefon: 06196 762-0
www.guerbet.de
E-Mail: info@guerbet.de
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Berichterstattung haben, erreichen Sie uns über das nachstehende Kontaktformular.
>>Zum KontaktformularWenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu Produkten der Guerbet GmbH haben, kontaktieren Sie uns bitte hier.
>>Zum Kontaktformular