PET/CT bei Hodgkin-Lymphom: Abrechnungsmöglichkeiten erweitert

Seit dem 01.04.2022 können Untersuchungen mittels Positronenemissionstomografie/Computertomografie (PET/CT) bei Erwachsenen mit einem Hodgkin-Lymphom sowie bei Kindern und Jugendlichen mit einem malignen Lymphom zweimal statt bisher einmal im Behandlungsfall berechnet werden. Der Bewertungsausschuss hat dazu vier neue Abrechnungspositionen in den EBM aufgenommen.

Die neuen EBM-Positionen

Seit dem 01.04.2022 stehen für PET- und PET/CT-Untersuchungen bei bestimmten Indikationen die neuen EBM-Nrn. 34704, 34705, 34706 und 34707 zur Verfügung. Es geht um Untersuchungen

  • bei Hodgkin-Lymphomen bei Erwachsenen sowie
  • bei malignen Lymphomen bei Kindern und Jugendlichen.

Die obligaten und fakultativen Inhalte entsprechen denen der bereits bestehenden EBM-Nrn. 34700 bis 34703. Diese bereits bestehenden Positionen sind jetzt nur noch bei Vorliegen bestimmter anderer Indikationen berechnungsfähig.

Die Indikation gemäß Nr. 14 § 1 der Anlage I der G-BA-Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ entscheidet darüber, welche EBM-Position angesetzt werden kann. Die neuen EBM-Nrn. 34704 bis 34707 sind für die Nrn. 6 und 9 dieser Indikationsliste anzusetzen. Die bestehenden EBM-Nrn. 34700 bis 34703 sind hingegen für die Nrn. 1 bis 5, 7, 8 und 10 der Indikationsliste vorgesehen. Im Gegensatz zu den bestehenden EBM-Positionen können die neuen Positionen zweimal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Zudem ist bei medizinischer Notwendigkeit die Berechnung der neuen EBM-Nrn. 34705 sowie 34707 mit diagnostischer CT auch möglich, wenn im selben Quartal bereits eine diagnostische CT-Untersuchung des Körperstamms bzw. von Teilen des Körperstamms durchgeführt wurde.

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 15.07.2021 eine Erweiterung des Leistungskatalogs für Untersuchungen mittels PET/CT bei Hodgkin-Lymphomen beschlossen. Danach kann die PET/CT bei sämtlichen Staging-Untersuchungen des Hodgkin-Lymphoms in der vertragsärztlichen Versorgung angewendet werden. Der Leistungsanspruch umfasst neben

  • dem Initial-Staging auch
  • das Interim-Staging und

In diesem Zusammenhang kann es deshalb notwendig sein, zwei PET/CT-Untersuchungen innerhalb desselben Quartals durchzuführen.

PET/CT bei Hodgkin-Lymphom: Neue EBM-Nrn. 34704 bis 34707 seit dem 01.04.2022

EBM-Nr.

Legende

Bewertung

34704

PET/CT des Körperstamms – bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen

4.456 Punkte (502,02 Euro)

34705

PET/CT des Körperstamms – mit diagnostischer CT

5.653 Punkte (636,88 Euro)

34706

PET/CT von Teilen des Körperstamms – bei Vorliegen von diagnostischen CT-Untersuchungen

3.565 Punkte (401,64 Euro)

34707

PET/CT von Teilen des Körperstamms – mit diagnostischer CT

4.523 Punkte (509,57 Euro)