PET/CT auch bei Non-Hodgkin-Lymphomen

Die Positronenemissionstomographie (PET)/Computertomographie (CT) kann künftig in der vertragsärztlichen Versorgung (und im Krankenhaus) auch bei einer weiteren Gruppe von Erkrankungen aus dem Bereich der hämatologischen Neoplasien eingesetzt werden. Die Indikationsliste für PET-/CT-Untersuchungen ist vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einem Beschluss vom 19.12.2019 um das initiale Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen erweitert worden.

PET/CT-Untersuchung statt Biopsie

Ein vom G-BA beauftragtes Sachverständigengutachten ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Diagnostik mittels PET/CT die Detektion eines Knochenmarkbefalls mit hoher Sensitivität und Spezifität ermöglicht. Durch die PET/CT kann in der Mehrzahl der Fälle auf eine für die Patienten belastende invasivere Untersuchung (Knochenmarkbiopsie) verzichtet werden.

EBM-Aufnahme nach BMG-Prüfung

Der Beschluss des G-BA wird nun vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geprüft und tritt bei Nichtbeanstandung nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Im Anschluss entscheidet der Bewertungsausschuss innerhalb von sechs Monaten über die Aufnahme entsprechender Abrechnungspositionen in den EBM.