PET-Untersuchungen: Übergangsregelung bis 30. Juni 2009 verlängert

Unverändert steht das 99m-Technetium für Knochenszintigraphien nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Aus diesem Grunde haben KBV und Krankenkassen die Übergangsregelung zur Durchführung von PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid nochmals bis zum 30.Juni 2009 verlängert. Demnach können PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid als vorübergehende Alternative zur Knochenszintigraphie bei GKV-Versicherten weiterhin durchgeführt und abgerechnet werden,

  • wenn die Untersuchung für den Patienten therapieentscheidend ist,
  • aufgrund der Erkrankung und/oder der erforderlichen Therapie unaufschiebbar ist oder
  • bei Vorliegen einer malignen Erkrankung oder einer Erkrankung, bei der ohne Behandlung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.