Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20.11.2020 beschlossen, die weiteren Beratungen zur Positronenemissionstomografie (PET) für alle Indikationen, für die bisher keine Beschlussfassung erfolgt ist, einzustellen. Damit dürften auf absehbare Zeit keine weiteren PET-Indikationen mehr in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden.
Für den ambulanten Bereich wurde die PET erstmals 2007 zur Diagnostik bestimmter Formen des Lungenkrebses in den GKV-Katalog aufgenommen. Inzwischen umfasst dieser für ambulante PET-Untersuchungen zwölf Indikationen, zuletzt seit April 2020 das initiale Staging bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen.
Die Einstellung der Beratungen zu weiteren Indikationen begründet der G-BA mit der fehlenden Evidenzgrundlage. Zukünftige Beratungen zu einzelnen Indikationen zur PET sind zwar nicht ausgeschlossen, müssen allerdings bei entsprechender, dann verbesserter Erkenntnislage, erneut beantragt werden.
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