In Arbeitsverträgen wird häufig eine Klausel vorgegeben, wonach eventuell erforderliche Überstunden durch die monatliche Vergütung mit abgegolten sind. Eine solche Klausel ohne jegliche zeitliche Begrenzung hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in seinem Urteil vom 18. März 2009 für unwirksam erachtet (Az: 2 Sa 1108/08). Dies sei eine unangemessene Benachteiligung von Arbeitnehmern.
Praxistipp: Es ist durchaus zulässig, Überstunden in geringem Umfang mit der monatlichen Vergütung als pauschal abgegolten zu vereinbaren. Es bedarf jedoch einer klaren Begrenzung des Umfangs der Überstunden.
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