Da sich KBV und Krankenkassen im Bewertungsausschuss zum Orientierungswert 2021 nicht einigen konnten, musste der um unparteiische Mitglieder ergänzte Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden. Dieser hat gegen die Stimmen der KBV-Vertreter eine Anpassung des Orientierungswerts um 1,25 Prozent beschlossen. Zusammen mit der Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) ergibt sich aus dieser Honorarverhandlungsrunde nach KBV-Lesart ein Gesamtergebnis von 570 Mio. Euro.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat eine Erhöhung des Orientierungswerts von derzeit 10,9871 Cent um 1,25 Prozent beschlossen. Der Orientierungswert steigt somit zum 01.01.2021 auf 11,1244 Cent. Dies entspricht einer Erhöhung bundesweit um ca. 500 Mio. Euro.
Eine Erhöhung der MGV resultiert – regional unterschiedlich – aus der Entwicklung der Morbidität (Behandlungsdiagnosen) und der Demografie (Alter und Geschlecht). Der Bewertungsausschuss hat hierzu Empfehlungen an KVen und Krankenkassen gegeben, die bei den Verhandlungen für 2021 zu berücksichtigen sind. Der Mittelwert beider Veränderungsraten schwankt zwischen +0,63 Prozent (Mecklenburg-Vorpommern) und –0,25 Prozent (Bremen). Bundesweit geht die KBV von einem zusätzlichen Honorarvolumen in Höhe von 70 Mio. Euro aus.
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