Der Orientierungswert, mit dem sich die Honorare für die Vertrags-Radiologinnen und -Radiologen bei GKV-Patienten errechnen, erhöht sich zum 01.01.2023 um 2 Prozent auf 11,4915 Cent (2022: 11,2662 Cent). Das entspricht einem Honorarplus für alle Vertragsärzte und VertragsPsychotherapeuten in Höhe von insgesamt etwa 780 Mio. Euro.
Die KBV spricht von einer „bitteren Enttäuschung“, der GKV-Spitzenverband von einem Ergebnis, das die „wirtschaftliche Gesamtsituation der niedergelassenen Ärzteschaft berücksichtige“. Mit der Anhebung des Orientierungswerts erhöhen sich die in Euro ausgedrückten Bewertungen sämtlicher ärztlicher Leistungen um jeweils 2 Prozent. So steigt z. B. der Eurowert für die radiologische Konsiliarpauschale bei Patienten zwischen dem 6. und dem 59. Lebensjahr (EBM-Nr. 24211, 61 Punkte) von 6,87 Euro auf 7,01 Euro ab dem 01.01.2023.
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