Neues zu Fortbildung und Konsensuskonferenz

Seit Dezember 2016 gelten Neuerungen für die Teilnahmepflicht an Fortbildungsveranstaltungen sowie Konsensuskonferenzen beim Mammographie-Screening-Programm.

Fortbildung 

Programmverantwortliche Ärzte (PVÄ) sollen – wie die Befunder – an einer von der Kooperationsgemeinschaft anerkannten Fortbildungsveranstaltung für Befunder von mindestens 15 Stunden teilnehmen. Das soll gewährleisten, dass Befunder und PVÄ den gleichen aktuellen Sachstand haben.

Konsensuskonferenzen 

Bislang durfte der PVA einen Fall nur dann in die Konsensuskonferenz bringen, wenn bei der Doppelbefundung mindestens ein Arzt die Screening-Mammographieaufnahme als „auffällig und Abklärungsbedarf“ befundet hatte. Nun können auch solche Fälle eingebracht werden, die

  • von der radiologischen Fachkraft während der Erstellung der Aufnahmen als „klinisch auffällig“ markiert wurden oder
  • deren Screening-Mammographieaufnahmen von mindestens einem Arzt wie folgt befundet oder dokumentiert wurden: „Einschränkung in der diagnostischen Bildqualität festgestellt und Bildwiederholung empfohlen“.

HINWEIS | Die Änderungen der Anlage 9.2 zum Bundesmantelvertrag sind im Deutschen Ärzteblatt vom 02.12.2016, Heft 48 veröffentlicht.