Seit Dezember 2016 gelten Neuerungen für die Teilnahmepflicht an Fortbildungsveranstaltungen sowie Konsensuskonferenzen beim Mammographie-Screening-Programm.
Programmverantwortliche Ärzte (PVÄ) sollen – wie die Befunder – an einer von der Kooperationsgemeinschaft anerkannten Fortbildungsveranstaltung für Befunder von mindestens 15 Stunden teilnehmen. Das soll gewährleisten, dass Befunder und PVÄ den gleichen aktuellen Sachstand haben.
Bislang durfte der PVA einen Fall nur dann in die Konsensuskonferenz bringen, wenn bei der Doppelbefundung mindestens ein Arzt die Screening-Mammographieaufnahme als „auffällig und Abklärungsbedarf“ befundet hatte. Nun können auch solche Fälle eingebracht werden, die
HINWEIS | Die Änderungen der Anlage 9.2 zum Bundesmantelvertrag sind im Deutschen Ärzteblatt vom 02.12.2016, Heft 48 veröffentlicht.
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