Neuer Erlass mit wichtigen Aspekten für Ehegatten

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat rund ein Jahr nach Einführung der Abgeltungsteuer einen Anwendungserlass veröffentlicht, der wichtige Einzelfragen für Ehegatten regelt (Schreiben vom 22.12.2009, Az: IV C 1 – S 2252/08/10004). Die wichtigsten Aspekte:

  • Die Übertragung von Wert­papieren zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonten bei Ehegatten ist unentgeltlich und löst keinen Kapitalertragsteuerabzug als Veräußerungsvorgang aus. Die Bank muss den Vorgang allerdings dem Finanzamt melden – es sei denn, es werden Altbestände übertragen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen.
  • Eine rückwirkende Erstattung bereits einbehaltener Kapital­ertragsteuer ist auch im Jahr der Eheschließung aufgrund eines gemeinsamen Freistellungsauftrags möglich. Damit wird das Paar rückwirkend ab dem 1.Januar als verheiratet eingestuft.
  • Die Verrechnung von negativen Kapitaleinnahmen aus dem Depot des einen Ehepartners mit positiven Erträgen des anderen Ehepartners bei der gleichen Bank ist ab 2010 möglich, wenn ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt wurde. Daher kann auch ein Freistellungsauftrag über 0 Euro notwendig sein, sofern das Volumen bereits bei einem anderen Institut ausgeschöpft ist.