Neue MWBO beschlossen: Neuerungen für Radiologen

Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat am 15.11.2018 einstimmig die Gesamt-Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen. Er hat damit den Startschuss für eine vollständige Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung gegeben. Kompetenzbasiert und flexibel, Inhalte statt Zeiten – dafür steht das neue Regelwerk, auf dessen Grundlage künftig die Weiterbildung stattfinden soll.

Radiologen wirken mit

Eng eingebunden bei der Erarbeitung der MWBO-Novelle waren auch die radiologischen Fachgesellschaften. Das geschlossene Auftreten der Radiologie sowie das große Engagement der Mitglieder der gemeinsamen Arbeitsgruppe „MWBO“ hätten entscheidend zum Erfolg beigetragen, so die Beurteilung der insgesamt sechs beteiligten Fachgesellschaften. An der Arbeitsgruppe „MWBO“ hatten sich insgesamt 20 Radiologen und Fachleute aus ganz Deutschland beteiligt. Gemeinsam ist es gelungen,

  • eine fünfjährige Weiterbildungszeit mit kompetenzbasiertem, vollständig überarbeiteten Weiterbildungscurriculum zu verankern,
  • die Schwerpunkte Neuro- und Kinderradiologie mit zweijähriger Weiterbildungszeit zu erhalten,
  • in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin eine wechselseitige, zweijährige Zusatzweiterbildung mit dem Titel „Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen“ zu implementieren und
  • die Möglichkeit zu schaffen, sich ein Jahr in einem Fach der unmittelbaren Patientenversorgung anerkennen zu lassen.

Umsetzung erfolgt in den Landesärztekammern

Die MWBO ist die Grundlage für die rechtlich verbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Diese werden nun in einem nächsten Schritt die länderkammerspezifischen Weiterbildungsordnungen erarbeiten.

Bereits im Mai 2018 hatte der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt die strukturellen Vorgaben für die neue MWBO einstimmig beschlossen. Im Anschluss berieten BÄK und Landesärztekammern die konkrete Ausgestaltung der 51 Facharzt-, 10 Schwerpunkt- und 57 Zusatz-Weiterbildungen. Der Vorstand der BÄK empfahl den Ländern, die jetzt von ihm verabschiedete Gesamt-Novelle in Landesrecht umzusetzen.

Weiterführender Hinweis

  • Die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 finden Sie bei der BÄK online unter www.iww.de/s2417