In Anbetracht des aktuellen Ärztemangels gewinnen Vereinbarungen zwischen Krankenhäusern und sogenannten Honorarärzten, die auf Honorarbasis freiberuflich für das Krankenhaus tätig werden, zunehmend an Bedeutung. In der Praxis stellt sich allerdings regelmäßig das Problem, ob die Tätigkeit des Arztes freiberuflich erfolgt oder ob tatsächlich ein Angestelltenverhältnis vorliegt („Scheinselbstständigkeit“).
Unter „Downloads“ haben wir einen „Mustervertrag des Honorarztes“ eingestellt, der eine klare Abgrenzung vornimmt. Entscheidend ist aber letztlich, ob die Vereinbarung auch in der Praxis entsprechend umgesetzt wird.
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