MRT Neurocranium plus Schädelbasis – wie abrechnen?

Frage: „Regelmäßig führen wir MRT-Untersuchungen des Neurocraniums (EBM-Nr. 34410) durch, häufig kombiniert mit der Abklärung eines Akustikusneurinoms. Neben der Nativuntersuchung führen wir eine Untersuchung mit Kontrastmittel durch mit Darstellung der Schädelbasis, zum Beispiel in Feinschnitten, ggf. auch noch in 3-D-Technik. Wie ist dieser Untersuchungsgang insgesamt nach dem EBM zu berechnen?“

Antwort: Nach dem EBM ist die MRT-Untersuchung des Neurocraniums nach Nr. 34410 abzurechnen, diejenige der Schädelbasis nach Nr. 34421. Von der Berechnung nebeneinander sind die beiden Positionen nicht ausgeschlossen.

Aber: Gemäß der Präambel zu Kapitel 34.4 EBM (MRT-Leistungen) sind zur Abrechnung einer MRT-Position mindestens vier Sequenzen erforderlich. In der Regel ergeben sich für die native Darstellung des Neurocraniums (Nr.34410) und die sich anschließende Kontrastuntersuchung mit detaillierter Darstellung der Schädelbasis sechs, bei zusätzlicher 3-D-Darstellung sieben Sequenzen. Für diesen Untersuchungsgang wäre die Nr. 34410 mit dem Kontrastzuschlag 34452 abzurechnen. Wird die Schädelbasis eigenständig mit vier Sequenzen dargestellt – zusammen mit der Darstellung des Neurocraniums ergäbe das acht Sequenzen – sind die Voraussetzungen zur Berechnung der Nrn. 34410 plus 34421 erfüllt.

Allerdings wären dann für eine zusätzliche Berechnung des Kontrastzuschlags 34452 zwei weitere Sequenzen erforderlich, insgesamt also zehn. Diese Abrechnung wäre nach dem EBM möglich, sollte aber in der Kombination 34410 plus 34421 bzw. bei noch zusätzlicher Berechnung des Zuschlags 34452 bei eventuellen Nachfragen begründet werden können. Insbesondere sollte dargelegt werden, warum allein mit der Leistung nach Nr. 34410 plus Kontrastzuschlag 34452 kein ausreichendes Ergebnis erzielt werden konnte.