Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung vom 14.05.2019 sorgt für Verunsicherung ( Az. C 55/18 ). Bereits jetzt erfasst jedes zweite Unternehmen die Arbeitszeiten mit einem elektronischen System, dennoch wird mit Mehrbelastungen gerechnet. Dies ergibt eine Umfrage des ifo-Instituts im Auftrag von Randstad Deutschland.
Zunächt muss der Gesetzgeber die Regeln zur Arbeitszeiterfassung verschärfen. Für Arztpraxen, in denen häufig die Arbeitszeiten durch die Sprechstunden vorgegeben sind, sind dabei Ausnahmeregelungen denkbar. Nach einer gesetzgeberischen Anpassung erwarten 54 Prozent der insgesamt 900 befragten Personalleiter aus Deutschland einen deutlichen bürokratischen Mehraufwand.
Die Mehrheit der deutschen Unternehmen erfasst die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten bereits. In 51 Prozent der Firmen wird dazu ein elektronisches Zeiterfassungssystem verwendet, weitere 20 Prozent setzen auf andere Systeme, 2 Prozent erfassen nur die Überstunden. 19 Prozent nutzen kombinierte Systeme. Nur 8 Prozent erfassen die Arbeitszeit gar nicht.
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