Seit dem 01.10.2018 gelten laut KBV Änderungen bei der Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs.
Bisher mussten alle Fachärzte, die an der Fallsammlungsprüfung zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der fachlichen Befähigung teilgenommen und die Beurteilung der Fallsammlung bestanden haben, die nächste Prüfung nach einem Jahr bzw. nach 10 – 14 Monaten ablegen. Seit dem 01.10.2018 gilt: Ärzte, die die Prüfung mit ≥ 90 Prozent Sensitivität und ≥ 90 Prozent Spezifität und damit „absolut“ bestanden haben, müssen erst nach zwei Jahren bzw. 22 – 26 Monaten die nächste Fallsammlungsprüfung absolvieren. Für die anderen Ärzte bleibt das Prüfintervall unverändert. Durch eine Übergangsregelung kann die Verlängerung des Prüfintervalls auch auf die bereits geprüften Ärzte mit sehr gutem Ergebnis angewendet werden, sofern die abschließenden Ergebnisse noch nicht festgestellt wurden.
Die organisatorische Durchführung der Beurteilung einer Fallsammlung erfolgt durch die Kooperationsgemeinschaft und das Referenzzentrum, die auf die Überlassung von Mammographie-Aufnahmen angewiesen sind. In diesem Zusammenhang wurde jetzt klargestellt, dass die Programmverantwortlichen Ärzte dem Referenzzentrum im Hinblick auf die Frauen bereits pseudonymisierte Fälle übermitteln.
Bisher galt der Einsatz von zwei nebeneinander stehenden Monitoren als verpflichtend für den Einsatz bei der Befundung von Screening-Mammographie-Aufnahmen sowie für die Bildbetrachtung an der digitalen Prüfstation. Nun gilt:
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