Die interne Anweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA), nach der Praxen von Vertragsärzten kein Kurzarbeitergeld erhalten sollten, wurde zurückgenommen. Nach neuer Anweisung (seit 08.05.2020) kann auch das Personal in diesen Praxen grundsätzlich Kurzarbeitergeld bekommen, teilte die KBV mit.
Weiterführende Hinweise
Wir bedanken uns für Ihren Besuch auf dieser Website. Hier finden Sie unsere
>>AGB
und unsere
>>Datenschutzbestimmungen.
Guerbet GmbH
Otto-Volger-Straße 11,
65843 Sulzbach/Taunus
Telefon: 06196 762-0
www.guerbet.de
E-Mail: info@guerbet.de
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Berichterstattung haben, erreichen Sie uns über folgende E-Mail-Adresse: rwf@iww.de.
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu Produkten der Guerbet GmbH haben, kontaktieren Sie uns bitte hier.
>>Zum Kontaktformular